UVG Unfallversicherung KMU

 

Wer in der Schweiz bei einem Arbeitgeber arbeitet, muss gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) für Berufsunfälle und ab einer Arbeitszeit von acht Stunden pro Woche auch für Nichtberufsunfälle versichert werden. Die obligatorische Unfallversicherung bietet Arbeitgebern diesen umfassenden Versicherungsschutz für ihre Mitarbeitenden.

 

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