KAV Kurzabsenzenversicherung

 

 

 

 

In der Schweiz wir folgende Situation bei Absenzen und dem entsprechenden Lohnersatz.
Bezahlt der Arbeitgeber den Lohn bei Unfall oder Krankheit direkt an die verunfallte oder Kranke Person, handelt es sich um einen Ersatzlohn, welcher AHV-pflichtig ist und somit auch pflichtig für alle weiteren Sozialwerke (AHV/IV/EO/ALV/UVG/Branchenspezifische etc.) ist.

Weiter sind diese direkt durch den Arbeitgeber bezahlten Löhne auch für alle AHV gestützten Beiträge pflichtig. Nebst den Ausfallkosten der Arbeitskraft, führt das auch zu hohen Sozialabzugskosten, ohne dass Arbeitgeber oder betroffener Mitarbeiter einen Nutzen haben, denn eine Kurzabsenz von bis zu 90 Tagen wirkt sich nachweislich nicht auf Sozialversicherungsleistungen aus.
Bezahlt die Versicherung den Lohnersatz bei Absenz infolge Unfall oder Krankheit, ist diese Leistung von jeglichen Sozialabzügen befreit und der Arbeitgeber wie auch Arbeitnehmer sparen Sozialverischerungsbeiträge.


Die Kurzabsenzenversicherung wird ab einer Jahreslohnsumme ca. CHF 5 Mio. angeboten. 

 

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