Folgende Termine müssen Sie im Auge behalten

 

 

Die Limiten für die maximalen 3a Einzahlungen ist im Jahr 2026 wie folgt:

  • Erwerbstätige mit Pensionskasse dürfen maximal CHF 7'258 einzahlen.
  • Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20% des AHV-Nettoerwerbseinkommens, maximal aber CHF 36'288 einzahlen.

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