Folgende Termine müssen Sie im Auge behalten

Die Limiten für die maximalen 3a Einzahlungen sind für die Jahre 2025 und 2026 wie folgt:
- Erwerbstätige mit Pensionskasse dürfen maximal CHF 7'258 einzahlen.
- Erwerbstätige ohne Pensionskasse dürfen bis zu 20% des AHV-Nettoerwerbseinkommens, maximal aber CHF 36'288 einzahlen.